Mitteilungen des Gemeinderates

Hundekontrolle 2023

Gestützt auf das Hundegesetz sind alle Hunde ab 3 Monaten meldepflichtig. Wir bitten alle Hundehalter*innen, welche einen neuen Hund halten, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Bitte reichen Sie eine Kopie des Heimtierausweises und (sofern nötig) der Haltebewilligung ein. Bisherige Hundebesitzer: Sofern die Hundehalter*innen in den Vorjahren die Dokumente eingereicht haben und keine Änderung eingetreten ist, wird ihnen Ende April die Rechnung für die Hundetaxe 2023 über CHF 120.00 zur Zahlung zugestellt. 

Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, bitten wir Sie um entsprechende Meldung bis am 14. April 2023 an die Gemeindekanzlei, unter Tel. 056 668 18 60 oder E-Mail an gemeindekanzlei@beinwil.ch. So können wir die entsprechenden Mutationen im Register vornehmen und Sie erhalten keine unnötige Rechnung.

 

Verantwortung an Tierbesitzer-Entfernung von Kot

Wir bitten die Tierhalter, den Kot ihrer Tiere (Pferde und Hunde) einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Es soll dadurch verhindert werden, dass weder öffentlicher noch privater Grund Dritter durch ihre Tiere verunreinigt wird. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen