Aktuelles

April 2024

Baugesuch Arnold Ernst und Nadia
Mitteilung vom: 12.04.2024

Bauherrschaft:      Arnold Ernst und Nadia, Steinmatt 3, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:   Bauherrschaft

Bauobjekt:            Neubau Schwimmbad

Bauplatz:              Steinmatt 3

Zone:                    Dorfzone

Parzelle:                966

Öffentliche Auflage vom 15. April bis 14. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 12. April 2024
Mitteilung vom: 10.04.2024

Gemeindenachrichten vom Freitag, 12. April 2024

Leerwohnungszählungen

Per 1. Juni 2024 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2024 nicht belegt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.

 

Sprechstunde mit dem Gemeindeammann

Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 2. Mai 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 30. April 2024 (Tel. 056 668 18 60; Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht. 

Abgeordnetenversammlung der Kreisbezirksschule Muri
Mitteilung vom: 08.04.2024

Am 7. Mai 2024 findet die Abgeordnetenversammlung der Kreisbezirksschule Muri statt.

Unter folgenden Link finden Sie die Unterlagen zur Abgeordnetenversammlung.

Link Kreisbezirksschule

Gemeindenachrichten vom 05. April 2024
Mitteilung vom: 05.04.2024

Abweisung Baugesuch 

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben abgewiesen:

  • Wolfisberg Markus, Weidhofstrasse 23, 5634 Merenschwand 
    Folientunnel für Gemüsebau, Unterstand mit Werkzeug- und Waschplatz für Gemüse-Selbsterntefeld, Wallenschwil

 

Einführung Tempo 30-Zone in Winterschwil – öffentliche Auflage 

Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wurde ein Begehren für eine Tempo 30-Zone im Weiler Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine überwiegende Mehrheit an Einwohnern von Winterschwil ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Projekt gegeben hat. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Situationsanalyse, eine Verkehrserhebung und ein Massnahmenkonzept beinhaltete.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) sowie dem Konzept-Bericht Weiler Winterschwil werden folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:

  • Einführung Tempo 30-Zone auf bestehenden Gemeindestrassen
    • Signalisationsschilder Anfang / Ende Zone 30 bei Ortseingang bzw. Ortsende (kombiniert mit best. Hinweissignalen)
    • Bodenmarkierungen: „Zone 30“, Rechtsvortritt bei Einzweiger Winterschwilerstrasse sowie Führungslinien bei größeren Ausfahrten von Privatparzellen

Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone (Konzeptbericht mit Signalisations- und Markierungsplan 1:500 vom 18. März 2024) können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen gegen diese Verkehrsmassnahmen sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.

 

Verkehrsbeschränkung Fahrverbot Verbindungsstrasse Winterschwil-Brunnwil

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

  • Verbot für Motorwagen und Motorräder auf den Wegparzellen Nr. 658 und 659 (Verbindung Strasse „Winterschwil“ und „Brunnwil“), Land- und Forstwirtschaft gestattet

Die Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 schriftlich zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung ist innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.

 

5-jähriges Arbeitsjubiläum Jenny Strebel-Rey

Jenny Strebel-Rey konnte am 1. April 2024 ihr 5-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Beinwil (Freiamt) feiern. Wir danken Jenny für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) und ihre fröhliche Art die sowohl dem Team wie auch der Bevölkerung immer wieder ein Lächeln ins Gesicht zaubert. 

März 2024

Gemeindenachrichten vom 28. März 2024
Mitteilung vom: 28.03.2024

Bäume und Sträucher jetzt schneiden – Frühlingsschnitt

 

Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bitten wir Grundstückbesitzer und Mieter die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen oder Signalisationen verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein und danken Ihnen für den Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

Gemeindenachrichten vom 22. März 2024
Mitteilung vom: 20.03.2024

Bewilligter Einzelanlass

Suppenzmittag

Samstag, 23. März 2024, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil

Veranstalter: Kath. Pfarrei St. Burkard Beinwil 

Öffnungszeiten über Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 28. März 2024, ab 17.30 Uhr bis und mit Montag, 1. April 2024, geschlossen. Am Dienstag, 2. April 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. 

 

Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63

 

Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Osterfeiertage.

Kehrichtabfuhr am Karfreitag - Verschiebung des Termins

Die ordentliche Kehrichtabfuhr vom Freitag, 29. März 2024 wird infolge des Feiertags „Karfreitag“ auf Donnerstag, 28. März 2024 vorverschoben. 

 

Das Sammelgut ist bis spätestens 08.00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Gefahren wird die Route 2, d.h. Beinwil/Dorf-Brunnwil-Horben-Wiggwil.

 

 

Wahl von Gemeinderat Jürg Barmettler in den Vorstand Repla Oberes Freiamt

Gemeinderat Jürg Barmettler wurde an der Abgeordnetenversammlung der Repla Oberes Freiamt als Vorstandsmitglied für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 gewählt. Wir gratulieren ihm zu dieser Wahl. 


 

Information über Stand des Projektes Mehrzweckgebäude

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 haben die Stimmberechtigen dem Projektierungskredit zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Mehrzweckgebäude zugestimmt.

Der Firma Stöckli & Partner Baumanagement, Merenschwand, und als Subplaner der Walter Zimmermann Architekten AG, Luzern, wurde der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erteilt. Der Gemeinderat hat sich in der Zwischenzeit intensiv mit der Bedarfsanalyse beschäftigt. Den Beinwiler Dorfvereinen und der Schule wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Bedürfnisse betreffend Raumbedarf, Infrastruktur etc. für Proben und Trainings sowie kulturelle Anlässe anzumelden. Diese werden nun zusammen mit den gemeindeeigenen Bedürfnissen konsolidiert und dem Planungsbüro zur Einbindung in die Machbarkeitsstudie übermittelt.

Sollten noch spezifische Anregungen aus der Bevölkerung bestehen, wäre jetzt der Zeitpunkt, diese über «Email Gemeindekanzlei» anzumelden. 

Baugesuch Gloor Christoph und Sandra
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:     Gloor Christoph und Sandra, Rösslimattweg 2b, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:  TS Elektro AG, Schlattwäldli 2, 6331 Hünenberg

Bauobjekt:           PV-Aufdachanlage (ohne Profilierung)

Bauplatz:             Rösslimattweg 2b

Zone:                   Dorfzone

Parzelle:               867

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch Vimmob GmbH
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:    Vimmob GmbH, Industrie Nord, 5643 Sins

Projektverfasser: Jäger Egli AG, Gerliswilstrasse 43, 6020 Emmenbrücke

Bauobjekt:           Projektänderungen zu bewilligten Einfamilienhäusern 8+10; Verkleinerung Garagen, Fenster (ohne Profilierung)

Bauplatz:             Chriesimatt 8+10

Zone:                   Dorfzone

Parzelle:               973+981

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Baugesuch Jenni Marcel und Sonja
Mitteilung vom: 13.03.2024

Bauherrschaft:              Jenni Marcel und Sonja, Vorder Grüth 308, 5637 Beinwil (Freiamt)

Projektverfasser:           Holzsystem Planung Meier GmbH, Kestenbergstrasse 16, 5642 Mühlau

Bauobjekt:                    Dachumdeckung Scheune (ohne Profilierung)

Bauplatz:                       Vorder Grüth 308

Zone:                             Landwirtschaft

Parzelle:                        383

Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.

Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

Gemeindenachrichten vom 15. März 2024
Mitteilung vom: 13.03.2024

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Forster Benjamin und Annica, Brandstrasse 3c, 5637 Beinwil (Freiamt) 
    Einbau Fenster

Brandstrasse 3c, Parz. Nr. 51

Rechnungsabschluss 2023 der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)

Bei ausgewiesenen Gesamtaufwendungen von CHF 4‘469‘823 und Erträgen von CHF 5‘582‘248 und unter Einbezug eines positiven Finanzierungsergebnisses von CHF 1'051'874 resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 2’164‘298. Das Budget 2023 prognostizierte einen Aufwandüberschuss von CHF 294’600.

Unser exzellentes Ergebnis von CHF 2.16 Mio. basiert auf folgenden Komponenten:

  • Das aussergewöhnlich gute Finanzierungsergebnis ist insbesondere auf den Verkauf der alten Werkhofparzelle zurückzuführen.
  • Zudem entwickelte sich das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit aufgrund von hohen Steuereinnahmen ebenfalls äusserst erfreulich. Die Steuereinnahmen haben alle budgetierten Werte übertroffen. Sowohl die Einkommens- wie auch die Vermögenssteuern sind deutlich über Budget wie auch klar über den Einnahmen des Vorjahres. Dasselbe trifft auf die Gewinnsteuern der juristischen Personen zu. 
  • Die erfreuliche Schlussabrechnung aus dem Deponiebetrieb trägt einen wesentlichen Beitrag zum exzellenten operativen Ergebnis bei. Die Abrechnung aus der Deponie Weid-Banacker ist damit abgeschlossen und es werden keine weiteren Erträge mehr erwartet.

Im Detail liegen die Einkommenssteuern im Rechnungsjahr 2023 um CHF 211'984, die Einkommenssteuern der Vorjahre um CHF 450'245 und die Gewinnsteuern juristische Personen um CHF 190'708 über Budget. Die Vermögenssteuern des Rechnungsjahres und der Vorjahre, die Quellensteuern natürliche Personen, die Grundstückgewinnsteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Nach-/Strafsteuern der Einkommenssteuern natürliche Personen liegen ebenso über den Annahmen. 

Im Vergleich zum Vorjahr sind die allgemeinen Gemeindesteuern rund CHF 650‘000 (auf nunmehr einen Gesamtsteuerertragswert von über CHF 4 Mio.) angewachsen, die Sondersteuern und der Finanz- und Lastenausgleich bewegen sich etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Ausserdem konnte nach Jahren der Null- (Negativ) Zinspolitik aufgrund der positiven Zinsentwicklung ein solider Zinsertrag auf den Finanzanlagen erzielt werden.

Auf der Ausgabenseite mussten wir mit höheren Kosten kämpfen. Insbesondere die temporären Überbrückungen von Vakanzen auf der Gemeindeverwaltung haben die Personalkosten (Honorare) in die Höhe schnellen lassen. Ausserdem wurden Auszahlungen für angesammelte Überzeit geleistet respektive Rückstellungen für Mehrleistungen gebildet. 

Das Dorf wächst kontinuierlich und die vermehrten Bauanfragen haben zu höheren Kosten bei der Bauverwaltung geführt. Diese konnten durch Mehreinnahmen bei den Baubewilligungsgebühren grösstenteils kompensiert werden. Hingegen belasten die Aufarbeitung alter Baugesuche sowie Beschwerdebehandlungen die Aufwände der Bauverwaltung (und der Verwaltung) zusätzlich. 

Die Ausgaben der Feuerwehr waren im Jahr 2023 unter den budgetierten Werten. Dies ist insbesondere auf weniger Sold und Taggelder für Ausbildungsübungen resp. Ausbildungskurse zurückzuführen. 

Die Kostenanteile an den Lehrerlöhnen sowie die Schulgelder der Oberstufe sind tiefer ausgefallen als budgetiert. Bei den Schulliegenschaften wurden nicht zwingend nötige Unterhaltsarbeiten aufgrund der bevorstehenden Projektierung MZG zurückgestellt. Die Schulgelder an Berufsschulen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Bei den Sonderschulen haben sich die Kosten für Schulgelder reduziert.

Die Beiträge an den Kanton für die Pflegefinanzierung sind durch mehr stationäre Pflegebedürftige im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Auch die Kosten der Spitex sind durch mehr bezogene Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Kosten für wirtschaftliche Hilfe lagen unter den Erwartungen. Im Bereich soziale Sicherheit werden die Kosten im Asyl-/Flüchtlingsbereich durch Entschädigungen von Bund und Kanton ausgeglichen.

Aus dem hohen Ertragsüberschuss und der daraus resultierenden Selbstfinanzierung von CHF 2'734'198 zuzüglich den Nettoinvestitionseinnahmen von CHF 250'373 entsteht ein Finanzierungsüberschuss von CHF 2'984'571. Der Ertragsüberschuss von CHF 2'164'298 wird in die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre übertragen.

Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. 

Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden. 

Gemeindenachrichten vom 8. März 2024
Mitteilung vom: 06.03.2024

Zugerberg Finanz Trophy 2024

Die Zugerberg Finanz Trophy feiert mit der 20. Austragung dieses Jahr ein Jubiläum. Aufgrund dessen steht die Bergstrecke Auw-Horben vom Samstag, 25. März 2024 bis am Sonntag, 23. April 2024 mit Zeitmessung und bis Freitag, 4. Oktober 2024 ohne Zeitmessung zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.zugerbergfinanz-trophy.ch.

Abstimmungsresultate vom 3. März 2024
Mitteilung vom: 03.03.2024

 

Hier finden Sie die aktuellen Abstimmungsresultate vom Sonntag, 3. März 2024 der Gemeinde Beinwil (Freiamt):

Februar 2024

Gemeindenachrichten vom 01. März 2024
Mitteilung vom: 28.02.2024

Papier- und Kartonsammlung 9. März 2024

Am Samstag, 9. März 2024 findet die Papier- und Kartonsammlung der Jugi Beinwil statt. Bitte stellen Sie die Papier- und Kartonbündel rechtzeitig an der Strasse bereit. 

 

Vielen Dank.

Gemeindenachrichten vom 23. Februar 2024
Mitteilung vom: 23.02.2024

Grabräumung im März 2024

Nach Ablauf der vorgeschriebenen Grabesruhe werden folgende Grabfelder mit Erdbestattungen und späteren Urnenbeisetzungen aufgehoben:

Grab Nr. 181: Rosenberg-Bütler Josef Burkard und Maria

Grab Nr. 182: Küng-Furrer Louisa

Grab Nr. 183: Müller-Enzler Dominik und Agnes

Die Gräber werden im März 2024 geräumt. Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, allfällige Grabdenkmäler und Bepflanzungen bis am 22. März 2024 zu entfernen. Nach diesem Termin wird die Gemeinde die noch vorhandenen Gegenstände und Pflanzen entsorgen. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.

Inspektion Regionales Betreibungsamt vom 7. Februar 2024

Das Regionale Betreibungsamt Sins wurde am 7. Februar 2024 einer Inspektion durch das Betreibungsinspektorat des Kantons Aargau unterzogen. Im Bericht dazu wurde zusammenfassend festgehalten, dass das Betreibungsamt gut strukturiert, übersichtlich aufgebaut und organisiert ist. In der zu prüfenden Periode 2023 sowie bis zum Inspektionstermin des laufenden Jahres wurde der Arbeitsanfall zeitnah erledigt. Die geprüften Fälle, Unterlagen, Akten und insbesondere die Pfändungsurkunden weisen eine gute Qualität auf. 

Das Betreibungsinspektorat konnte die Inspektion speditiv durchführen. Das Arbeitsklima ist kollegial und hilfsbereit. Die Leitung führt das Betreibungsamt umsichtig und mit grosser Fachkompetenz.

Der Gemeinderat Beinwil dankt Sandrina Keller und Ihrem Team für die sehr gute Leistung und Zusammenarbeit. 

Erteilte Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgende Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Aeschlimann Bruno und Manuela, Kirchfeld 10b, 5637 Beinwil (Freiamt),
    Anbau EG

Kirchfeld 10b, Parz. Nr. 907

 

  • Flühmann Markus, Brunnwil 3, 5637 Beinwil (Freiamt)

Änderung Umgebungsgestaltung (nachträgliches Baugesuch)

Brunnwil 3, Parz. Nr. 880

 

Bewilligter Einzelanlass

Frühlingskonzert

Samstag, 23. März 2024, 17.00 – 02.00 Uhr

Ortsangabe: Mehrzweckhalle Beinwil (Freiamt)

Veranstalter: Musikgesellschaft Beinwil (Freiamt)

Gemeindenachrichten vom 16. Februar 2024
Mitteilung vom: 16.02.2024

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:

  • Haller Micha, Brunnwil 8/10, 5637 Beinwil (Freiamt),
    Entwässerung und Pflästerung der Durchfahrtsstrasse

Brunnwil 8/10, Parz. Nr. 373, 876 und 877

Team der Gemeindeverwaltung ist wieder komplett

Am 1. Februar 2024 hat Joana Räber die Stelle als Gemeindeschreiberin-Stv. in einem Pensum von 40% bei der Gemeindeverwaltung angetreten. 

Sie komplettiert das Verwaltungsteam, welches sich nun wie folgt zusammensetzt:

Sibylle Hochstrasser, Gemeindeschreiberin

Joana Räber, Gemeindeschreiberin-Stv.

Irene Hagenbuch, Leiterin Einwohnerdienste

Jenny Strebel, Leiterin Einwohnerdienste

Nicole Hippenmeyer, Leiterin Abteilung Finanzen

Nadine Schmidle, Stv. Leiterin Abteilung Finanzen.

Einreichung Steuererklärung 2023

Die Steuererklärungen wurden durch den Zentralversand des kantonalen Steueramts Aargau Ende Januar zugestellt. Sollten Sie Ihre Formulare nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte dem Regionalen Steueramt in Merenschwand.

EasyTax: Das PC-Programm EasyTax erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich. Sie können die Software auf der Webseite des Kantons Aargau unter www.ag.ch/steuern herunterladen. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung online an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Detaillierte Informationen finden Sie in den Steuererklärungsunterlagen.

Steuererklärung und Fristen: Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und anschliessend vernichtet. Deshalb bitten wir Sie, nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen. Es werden keine Belege retourniert.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern: Zu viel bezahlte Steuern werden direkt auf ein Konto zurücküberwiesen. Zu diesem Zweck werden weiterhin von allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder Postcheckkonto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt, geändert oder neu erfasst werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und Bankverbindungen sorgfältig, um beiderseits unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Fristen: Der Abgabetermin für unselbstständig Erwerbende ist der 31. März 2024, für selbstständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024. Auf der Webseite des Kantons können Sie direkt online unter "Gesuch um Fristerstreckung" eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung beantragen. Für die Sicherheit und Identifikation benötigen Sie den persönlichen Code und Ihre Adressnummer, die auf Seite 1 der Steuererklärung ersichtlich sind.

Familiäre Verhältnisse: Die Besteuerung im Jahr 2023 richtet sich nach der Lebenssituation am 31. Dezember 2023. Bei einer Heirat im Laufe des Jahres 2023 erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das gesamte Jahr. Die Ehegatten müssen demnach eine gemeinsame Steuererklärung fürs Jahr 2023 einreichen. Bei einer Scheidung oder Trennung im Laufe des Jahres 2023 erfolgt eine getrennte Besteuerung für das gesamte Jahr. Beide Personen müssen jeweils eine separate Steuererklärung fürs Jahr 2023 einreichen.

Infos zum Thema Steuern für Jugendliche: Unter www.steuern-easy.ch finden Sie eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern. Die Inhalte richten sich besonders an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich.

Unterstützung: Für Menschen ab 60 Jahren bietet die Pro Senectute einen Dienst zur Unterstützung bei der Steuererklärung an.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen