Die Einwohnerdienste erteilen telefonische Auskünfte nur an Amtsstellen.
Alle anderen Adressanfragen sind schriftlich zusammen mit einem Interessensnachweis an die Einwohnerdienste zu richten. Dies kann in Form eines Briefes, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Die Gebühr für die Adressauskunft beträgt CHF 20.00. Alle Adressauskünfte werden im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt.