Externe Stellen

Abwasserverband

Abwasserverband Reuss-Schachen
Dammweg 1
5634 Merenschwand

Bezirksgericht

Bezirksgericht
Seetalstrasse 8
5630 Muri

Brunnenmeister

Brunnenmeister
Stephan Bucher
079 462 70 14

Brunnenmeister-Stv.
Raphael Gürber
079 550 24 16

Drehscheibe Gesundes Freiamt

Drehscheibe Gesundes Freiamt
Luzernerstrasse 16
5630 Muri AG

Elternbildung Bezirk Muri

Round Table
Elternbildung Bezirk Muri

Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7a
5630 Muri

Energie Freiamt AG

Beinwil (Freiamt) bezieht den Strom durch die Elektra. Ausnahmen, welche über das EFA Muri laufen: Horben, Unterhorben, Mariahalden, Galizzi, Oberbrand, Unterbrand (inkl. Ferienhaus), Stotzbrand, Tschöpli, Bäretshalde

Energieberatungsstelle Oberfreiamt

Lindenberg Energie GmbH
Oberebersol 16
6276 Hohenrain

Forstdienst

Gemeindeförster, Revier Nr. 656, "Reuss-Lindenberg"
Wiss Tobias
Oberdorf 13
5636 Benzenschwil

Förster für den Staatswald Horben, Revier Nr. 641, "Muri-Aristau-Staat"
Eichenberger Oliver
079 845 20 20

Freiamt mittendrin
Freiamt-mittendrin

ATTRAKTIVE STANDORTE, VIELFÄLTIGE LEBENDIGKEIT, IDEALE BEDINGUNGEN.

Das Freiamt hat einiges zu bieten. Nebst der zentralen Lage mitten in der Schweiz mit Verkehrsanbindungen in alle Himmelsrichtungen bietet es attraktive Möglichkeiten für die erfolgsorientierte und vernetzte Wirtschaft. Ebenso auch für einen individuellen vielfältigen Lebensmittelpunkt.

Friedensrichter

Friedensrichteramt Bezirk Muri AG
Kreis XIII
Bernhard Leuppi
Postfach 80
5630 Muri

Fundbüro

Die Regionalpolizei Muri führt das Fundbüro für alle 18 Gemeinden im Repol Muri Gebiet.

Regionalpolizei Muri
Aarauerstrasse 30
5630 Muri

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Wohlen ist für die Bezirke Bremgarten, Lenzburg und Muri zuständig.

Grundbuchamt
Wilstrasse 2
5610 Wohlen

Jagdaufseher

Jagdaufseher
Bucher Stephan
5637 Beinwil (Freiamt)
079 438 64 73

Jagdaufseher-Stv.
Brunner Florian
5637 Beinwil (Freiamt)
079 862 93 15

 

Jugend-, Ehe- und Familienberatung

Jugend-, Ehe- und Familienberatung
Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7a
5630 Muri

Kantonspolizei Muri

Kantonspolizei Muri
Kirchbühlstrasse 1
5630 Muri

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD)
Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft (KEL)

Haas Hans Ulrich
Sonneri 644
5637 Beinwil (Freiamt)
 

Mütter- und Väterberatung

Mütter- und Väterberatung Bezirk Muri
Bahnhofstrasse 7B
5630 Muri

Tel. 056 664 11 52
Fax 056 664 37 11
E-Mail info.mvb@familienberatung-muri.ch

 

Mütterberatungsstelle und Väterberatungsstelle

Mütter- und Väterberatung
Frau Claudia Züttel
Bahnhofstrasse 7B
5630 Muri

Pilzkontrolleure

Pilzkontrolleure
Guglielmo Jolanda
Im Itenhard 11
5620 Bremgarten

056 633 46 81
079 670 60 81

Wagner Ewald
Belvédèrestrasse 12
5621 Zufikon

056 633 39 42
079 407 42 00

Pro Infirmis

Pro Infirmis setzt sich ein für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. Als grösste Fachorganisation der Schweiz erbringt Pro Infirmis vielseitige Dienstleistungen für Betroffene und deren Angehörige.

Pro Infirmis
Beratungsstelle Aarau
Bahnhofstrasse 28
5001 Aarau
Tel. Zentrale 058 775 10 50
Tel. direkt 058 775 10 51

Pro Senectute

Pro Senectute Aargau
Beratungsstelle Bezirk Muri
Luzernerstrasse 16
5630 Muri

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Zentralstrasse 17
5610 Wohlen
 

Regionales Führungsorgan (RFO)

RFO Muri-Boswil
Strebel Herbert
5630 Muri

Regionalpolizei Muri

Regionalpolizei Muri
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
056 416 04 00
muri.posten@repol.ag.ch 

Regionalpolizei Muri Aussenstelle Sins
Luzernerstrasse 18
5643 Sins
056 416 04 10
muri.posten@repol.ag.ch 

 

Öffnungszeiten Muri:

Mo: 09.00 – 11.30 / 14.00 – 18.00 Uhr
Di, Mi, Do: 09.00 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
Fr: 08.00 – 15.00 Uhr (durchgehend)

Öffnungszeiten Sins:

Mo - Do: 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 11.45 Uhr
Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung

Steueramt

Gemeindesteueramt Beinwil (Freiamt)
c/o Regionales Steueramt Merenschwand
Rütistrasse 9
Postfach 176
5634 Merenschwand

 

Schalterbesuche Steueramt Merenschwand

Um Fragen oder Anliegen persönlich am Schalter des Steueramtes Merenschwand zu klären, bitten wir Sie, vorgängig beim Steueramt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Die Fachpersonen inkl. Telefonnummern finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Merenschwand unter https://www.merenschwand.ch/gemeinde/verwaltung/abteilungen/steueramt.html/92

Strassenverkehrsamt

Postanschrift
Departement Volkswirtschaft und Inneres

Strassenverkehrsamt
Postfach 1
5001 Aarau

Adresse
Länzert 2
5503 Schaffisheim

Tagesfamilien-Vermittlung

Tagesfamilien Vermittlung
Familienzentrum
Bahnhofstrasse 7A
5630 Muri
Mobil    079 555 03 09
Telefon 056 664 37 69
Telefax 056 664 37 11

info.tagesfamilien@familienberatung-muri.ch
 

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Privatperson sicherstellen, dass dann jemand anders die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Vor allem betagte Menschen können so ihren Willen rechtzeitig festhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung ihrer Angelegenheiten für den Fall der Urteilsunfähigkeit beauftragen und ermächtigen. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Form

Die Errichtung eines Vorsorgeauftrages ist an Formvorschriften gemäss Art. 361 ZGB geknüpft. Es gibt folgende zwei Möglichkeiten, einen Vorsorgeauftrag zu erfassen:

  • Vorsorgeauftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet
  • Vorsorgeauftrag durch einen Notar öffentlich beurkunden

Die Aufgaben, die der beauftragten Person übertragen werden sollen, müssen klar umschrieben sein. Es können auch Einzelaufgaben übertragen werden und Weisungen für die Umsetzung der Aufträge erteilt werden. Je nach Komplexität eines Vorsorgeauftrages kann es sinnvoll sein, für die Errichtung ein Notariat, eine Rechtsberatungsstelle oder beispielsweise die Pro Senectute oder die Caritas beizuziehen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden. Im Kanton Zürich kann der Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegt werden (Die KESB erhebt für die Hinterlegung eine einmalige Gebühr von Fr. 150.–). Diese Hinterlegung ist jedoch nicht zwingend. Wichtig ist, dass man die Errichtung und den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages beim Zivilstandsamt des Bezirks Muri in einer zentralen Datenbank registrieren lässt. Das heisst, jede Person kann frei wählen, wo sie den Vorsorgeauftrag aufbewahren möchte. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Hinterlegung des Vorsorgeauftrages bei der Gemeinde nicht möglich ist. Jedoch können Sie uns schriftlich mitteilen, wo ihr Vorsorgeauftrag hinterlegt ist.

Eintritt des Vorsorgefalles

Erhält die KESB Kenntnis von der Urteilsunfähigkeit prüft sie den Vorsorgeauftrag und stellt dessen Wirksamkeit fest. Ist im Vorsorgeauftrag die Entschädigung für die Leistungen der beauftragten Person nicht geregelt, so kann die KESB einen angemessenen Betrag festlegen.

Sind die Interessen der den Vorsorgeauftrag erteilenden Person gefährdet oder nicht mehr gewahrt, so muss die KESB von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person prüfen, ob behördliche Massnahmen notwendig sind. Sie kann der beauftragten Person Weisungen erteilen, diese zur Einreichung eines Inventars, zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage verpflichten oder ihr die erteilten Befugnisse teilweise oder ganz entziehen.

Vollmacht

Ähnliche Wirkungen wie ein Vorsorgeauftrag hat eine Vollmacht. Eine Vollmacht gilt grundsätzlich jedoch bereits ab ihrer Erteilung. Falls die Vertretung jedoch erst ab Eintritt der eigenen Urteilsunfähigkeit möglich sein soll, ist es seit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts nicht mehr möglich, dies mittels Vollmacht zu regeln. Zudem sind insbesondere Banken häufig nicht mehr bereit Vollmachten zu akzeptieren, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig geworden ist.

Zivilschutzorganisation (ZSO)

Zivilschutzorganisation Freiamt
Zivilschutzstelle
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
www.zso-freiamt.ch

ZS-Kdt und Leiter Zivilschutzstelle: Michael Stocker 076 325 95 40 / michael.stocker@zso-freiamt.ch

ZS-Kdt Stv. und Stv. Leiter Zivilschutzstelle: Peter Steinmann 076 382 39 67 / peter.steinmann@zso-freiamt.ch

ZS-Kdt Stv. (Milizpersonal): Marco Steinmann marco.steinmann@zso-freiamt.ch und Peter Fähndrich peter.faehndrich@zso-freiamt.ch

 

Zivilstandsamt

Wo Sie welche Zivilstandsdokumente bestellen müssen, hängt davon ab, welche Art von Dokument Sie brauchen. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Regionales Zivilstandsamt
Seetalstrasse 6
5630 Muri

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
                        Morgen geschlossen
Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen