Einbürgerung

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Bürger werden? Oder wollen Sie sich aus dem Bürgerrecht entlassen? Dann finden Sie hier Informationen dazu.

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

  • Das ordentliche Einbürgerungsverfahren gilt für alle Personen, die eine C-Bewilligung haben und seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen (wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Gesucheinreichung) und seit 5 Jahren Aufenthalt im Kanton Aargau. Ausserdem sind Deutschkenntnisse (mündlich B1, schriftlich A2) und ein vorgängiger Einbürgerungstest Pflicht.
  • Für das erleichterte Einbürgerungsverfahren (z. B. bei Ehepartnern von Schweizer Bürgern) müssen Sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnen, seit einem Jahr am aktuellen Wohnort gemeldet und seit drei Jahren verheiratet sein. Zudem sind Sprachkompetenzen (mündlich B1, schriftlich A2) und eine gelungene Integration nachzuweisen.

Weitere Informationen zum korrekten Vorgehen finden Sie hier:

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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