Gemeindenachrichten vom 18. September 2026

Steuerbezug 2026; Verfallsanzeigen

Demnächst werden die Verfallsanzeigen für die provisorischen Steuern 2026 versandt. Die Anzeige stellt keine Mahnung, sondern einen Kontoauszug dar, welcher den aktuellen Forderungsstand bei den provisorischen Steuern 2026 aufzeigt. 

Die Zahlungspflicht für die ordentlichen Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern läuft am 31. Oktober 2026 ab (allgemeiner Fälligkeitstermin). Für verspätete Zahlungen nach dem Verfalldatum muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 4,5 % erhoben werden. Verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 bitte nur die dafür vorgesehenen Einzahlungsscheine. Offene Steuern müssen im November unter Kostenfolge (Mahngebühren im Bezugsverfahren gemäss §77a StGV) gemahnt werden. Besteht danach noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Gemeinderat und Verwaltung danken allen Steuerpflichtigen für die Einhaltung der Zahlungsfrist bzw. für die bereits geleisteten Überweisungen.

Sollte der provisorische Steuerbetrag gemäss den eigenen Berechnungen zu hoch belastet sein, kann mit dem Regionalen Steueramt Merenschwand in Benzenschwil, Tel. 056 675 53 20, Kontakt aufgenommen werden. Bei wesentlichen und ausreichend begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zuviel bezahlte Steuern werden bei der definitiven Veranlagung mit Zins zurückerstattet oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Gemeinderat dankt für die pünktliche Überweisung. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu bezahlen, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 677 72 85, E-Mail: finanzen@beinwil.ch).


Aufbruchbewilligung
Der Gemeinderat hat der Swisscom (Schweiz) AG die Bewilligung zum Aufbruch von Werklöchern zum Kabeleinzug Glasfaser auf den Strassenparzellen 227 und 236 in Wallenschwil erteilt. Die Firma Cablex AG wird den Auftrag für die Swisscom (Schweiz) AG ausführen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Kenntnisnahme und das entgegengebrachte Verständnis.


Waldbrandgefahr: Feuerverbot aufgehoben
Per Mittwoch, 16. September 2026 wird die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Aargau auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und ind Waldesnähe ist damit aufgehoben. Grund für die Entspannung sind die Niederschläge der vergangenen Tage. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Feiern aufgerufen. Im Wald sollen nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht sowie unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist das Feuern vollständig zu unterlassen.

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)
 

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