Gemeindenachrichten vom 26. April 2024

Änderung der Hundeverordnung

Seit dem 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Die Hundetaxe beträgt unverändert Fr. 120.00. Neu wird sie nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 1. Mai 2024 erhoben. Wie bis anhin erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die per 1. Mai registriert sind, eine Rechnung. Für Hunde, die unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden. Auch Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen unter dem Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen. Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter auch keine Rückerstattung mehr bei der Aufgabe der Hundehaltung. Unverändert bleibt, dass die Anschaffung eines Hundes oder die Aufgabe der Hundehaltung den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen gemeldet werden muss.

Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Hundekontrolle im Überblick:

  • Alle Hunde (auch diejenigen aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
  • Zuziehende aus anderen Kantonen / aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt – Taxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
  • Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind neu taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

 

Verrechnung Hundetaxe 2024

Die Rechnungen für die Hundetaxen 2024 werden Ende April/Anfangs Mai 2024 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Beinwil (Freiamt) versandt. Wir bitten die Hundehalter/innen, allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes schnellstmöglich in der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden „Amicus“ vorzunehmen, um falsche Rechnungsstellungen zu vermeiden. 

Mitteilung vom

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
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Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
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Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
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Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
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Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
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