Der Gemeinderat verkörpert die Gemeindevorsteherschaft (Exekutive) der Politischen Gemeinde Beinwil (Freiamt). Er besteht mit Einschluss des Präsidiums aus fünf Mitgliedern und wird durch die Stimmberechtigten an der Urne auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Zu Beginn jeder vierjährigen Amtsdauer konstituiert sich die Behörde – d.h. jeder Gemeinderat übernimmt die Verantwortung für eine oder mehrere Verwaltungsabteilungen (Ressorts). Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde Beinwil (Freiamt) nach aussen und ist für sämtliche Belange zuständig, welche nicht gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung, der Gemeindeversammlung oder anderen Behörden zugeordnet sind.
Gemeinderat
Gemeindeorganisation & Verwaltung; Personalwesen; Finanz- und Steuerwesen; Wahlen & Abstimmungen; Repräsentation & Medien; Polizeiwesen (Repol);
Erziehung und Bildung; Sozialwesen; Gesundheitswesen; KESD; Friedhof- und Bestattungswesen
Vereinswesen; Wirtschaftsförderung; Kultur; Feste und Veranstaltungen; Gewerbe und Wirtschaftsförderung; Feuerwehrwesen; Bevölkerungs- und Zivilschutz; Militär- und Schiesswesen; Land- und Forstwirtschaft; Jagd und Fischerei; Tierschutz; Abfallbewirtschaftung
Öffentliche Liegenschaften; Energie; Wasserversorgung; Abwasserversorgung; Meliorationsanlagen; Elektrizität und Telekommunikation; Strassenwesen
Bauwesen und Ortsbildschutz; Orts- und Regionalplanung; Öffentlicher Verkehr; Natur- und Landschaftsschutz; Gewässer; Umweltschutz; Land- und Liegenschaftspolitik; Brandschutz und Feuerpolizei; Grundbuch- und Vermessungswesen; Gewerbe und Wirtschaftsförderung