Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder berufsmässig Personentransporte führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.
Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.
Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden! Nach Ablauf der Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. Hier finden Sie weitere Infos und Formulare zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises: