Besitzerinnen und Besitzer von Hunden müssen diese bei den Einwohnergemeinden registrieren. Nehmen Sie dafür bitte das Impfbüchlein Ihres Vierbeiners mit. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Hund bei der alten Wohngemeinde sowie auch der Amicus-Datenbank (www.amicus.ch) anzumelden. Ebenfalls sind Sie verpflichtet, uns Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie den Tod des Hundes zu melden. Die jährliche Entrichtung der Hundesteuer im Betrag von CHF 120.00 ist für alle Hunde ab 3 Monaten obligatorisch und wird Ihnen jeweils im Mai zugestellt.