Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Verfügen in der Schweiz wohnhafte, quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer über weitere Einkünfte in der Schweiz, im Ausland oder über Vermögenswerte (z.B. Liegenschaften im Ausland), müssen sie zusätzlich eine Steuererklärung einreichen.

Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau.

Gemeindeverwaltung
Kirchfeld 5
5637 Beinwil (Freiamt)

Montag           08.00 – 11.30 Uhr  
                        Nachmittag geschlossen
Dienstag         08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen
Mittwoch        08.00 – 11.30 Uhr
                        Nachmittag geschlossen
Donnerstag    14.00 – 18.30 Uhr 
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Freitag            08.00 – 11.30 Uhr 
                        Nachmittag geschlossen