Das Sozialhilfegesetz des Kantons Aargau verpflichtet die Gemeinden zur Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Die Hilfe kann in der Beratung und Betreuung, aber auch in der Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe (Geldleistungen) bestehen.
Personen, die eine Sozialberatung beanspruchen möchten, können sich direkt an das Sozialamt der Gemeinde Beinwil (Freiamt) wenden. Wer für seinen Lebensunterhalt nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Dieses deckt in der Regel die Wohnkosten, die Krankenversicherung und die Kosten des Grundbedarfs nach SKOS.
Allfällige Gesuche um finanzielle Unterstützung sind direkt an das Sozialamt zu richten. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne direkt an den Sozialdienst wenden.