Sie möchten eine Waffe erwerben?
Sie haben das Gesuch genau studiert und sich über Einschränkungen sowie die gesetzlichen Grundlagen gut informiert. Ein Waffenerwerbsschein kann für höchstens 3 Waffen ausgestellt werden. Der Waffenerwerbsschein ist aber nur für einen Verkäufer gültig.
Zu erwerbende Waffen mit Waffenerwerbsschein:
- Revolver
- Pistolen mit Magazin bis und mit 20 Schuss
- halbautomatische Handfeuerwaffen (nicht verkürzbar unter 60 cm)
- halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Magazin bis und mit 10 Schuss
- Vorderschaftsreptiergewehre mit Magazin bis und mit 10 Schuss
- Unterhebelrepetiergewehre
- ausländische Ordonnanz-Handrepetiergewehre, welche nicht für die Jagd verwendet werden
- eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird
Bitte drucken Sie das Formular "Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins" aus und legen den gültigen Strafregisterauszug sowie eine Ausweiskopie bei. Dann senden Sie das ausgefüllte Formular mit Beilagen per Post an
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau.