Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen bewilligt:
- Forster Benjamin und Annica, Brandstrasse 3c, 5637 Beinwil (Freiamt)
Einbau Fenster
Brandstrasse 3c, Parz. Nr. 51
Rechnungsabschluss 2023 der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)
Bei ausgewiesenen Gesamtaufwendungen von CHF 4‘469‘823 und Erträgen von CHF 5‘582‘248 und unter Einbezug eines positiven Finanzierungsergebnisses von CHF 1'051'874 resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF 2’164‘298. Das Budget 2023 prognostizierte einen Aufwandüberschuss von CHF 294’600.
Unser exzellentes Ergebnis von CHF 2.16 Mio. basiert auf folgenden Komponenten:
- Das aussergewöhnlich gute Finanzierungsergebnis ist insbesondere auf den Verkauf der alten Werkhofparzelle zurückzuführen.
- Zudem entwickelte sich das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit aufgrund von hohen Steuereinnahmen ebenfalls äusserst erfreulich. Die Steuereinnahmen haben alle budgetierten Werte übertroffen. Sowohl die Einkommens- wie auch die Vermögenssteuern sind deutlich über Budget wie auch klar über den Einnahmen des Vorjahres. Dasselbe trifft auf die Gewinnsteuern der juristischen Personen zu.
- Die erfreuliche Schlussabrechnung aus dem Deponiebetrieb trägt einen wesentlichen Beitrag zum exzellenten operativen Ergebnis bei. Die Abrechnung aus der Deponie Weid-Banacker ist damit abgeschlossen und es werden keine weiteren Erträge mehr erwartet.
Im Detail liegen die Einkommenssteuern im Rechnungsjahr 2023 um CHF 211'984, die Einkommenssteuern der Vorjahre um CHF 450'245 und die Gewinnsteuern juristische Personen um CHF 190'708 über Budget. Die Vermögenssteuern des Rechnungsjahres und der Vorjahre, die Quellensteuern natürliche Personen, die Grundstückgewinnsteuern, die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Nach-/Strafsteuern der Einkommenssteuern natürliche Personen liegen ebenso über den Annahmen.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die allgemeinen Gemeindesteuern rund CHF 650‘000 (auf nunmehr einen Gesamtsteuerertragswert von über CHF 4 Mio.) angewachsen, die Sondersteuern und der Finanz- und Lastenausgleich bewegen sich etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Ausserdem konnte nach Jahren der Null- (Negativ) Zinspolitik aufgrund der positiven Zinsentwicklung ein solider Zinsertrag auf den Finanzanlagen erzielt werden.
Auf der Ausgabenseite mussten wir mit höheren Kosten kämpfen. Insbesondere die temporären Überbrückungen von Vakanzen auf der Gemeindeverwaltung haben die Personalkosten (Honorare) in die Höhe schnellen lassen. Ausserdem wurden Auszahlungen für angesammelte Überzeit geleistet respektive Rückstellungen für Mehrleistungen gebildet.
Das Dorf wächst kontinuierlich und die vermehrten Bauanfragen haben zu höheren Kosten bei der Bauverwaltung geführt. Diese konnten durch Mehreinnahmen bei den Baubewilligungsgebühren grösstenteils kompensiert werden. Hingegen belasten die Aufarbeitung alter Baugesuche sowie Beschwerdebehandlungen die Aufwände der Bauverwaltung (und der Verwaltung) zusätzlich.
Die Ausgaben der Feuerwehr waren im Jahr 2023 unter den budgetierten Werten. Dies ist insbesondere auf weniger Sold und Taggelder für Ausbildungsübungen resp. Ausbildungskurse zurückzuführen.
Die Kostenanteile an den Lehrerlöhnen sowie die Schulgelder der Oberstufe sind tiefer ausgefallen als budgetiert. Bei den Schulliegenschaften wurden nicht zwingend nötige Unterhaltsarbeiten aufgrund der bevorstehenden Projektierung MZG zurückgestellt. Die Schulgelder an Berufsschulen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Bei den Sonderschulen haben sich die Kosten für Schulgelder reduziert.
Die Beiträge an den Kanton für die Pflegefinanzierung sind durch mehr stationäre Pflegebedürftige im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. Auch die Kosten der Spitex sind durch mehr bezogene Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Kosten für wirtschaftliche Hilfe lagen unter den Erwartungen. Im Bereich soziale Sicherheit werden die Kosten im Asyl-/Flüchtlingsbereich durch Entschädigungen von Bund und Kanton ausgeglichen.
Aus dem hohen Ertragsüberschuss und der daraus resultierenden Selbstfinanzierung von CHF 2'734'198 zuzüglich den Nettoinvestitionseinnahmen von CHF 250'373 entsteht ein Finanzierungsüberschuss von CHF 2'984'571. Der Ertragsüberschuss von CHF 2'164'298 wird in die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre übertragen.
Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Juli
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.