Mehrmals pro Jahr werden der Regionalpolizei Muri und der Kantonspolizei Fälle gemeldet, in denen Kinder auf dem Schulweg von Unbekannten angesprochen wurden. Auch werden vermehrt verdächtige Personen gemeldet, welche sich im Bereich der Schule, auf dem Schulweg oder anderen öffentlichen Plätzen aufhalten. Die zuständige Polizeistelle nimmt solche Meldungen ernst und geht ihnen unverzüglich nach.
Wichtig ist, dass Vorfälle der Polizei von Schulbehörden, Eltern oder Augenzeugen gemeldet werden, und zwar möglichst sofort nach Bekanntwerden. Um keine Zeit zu verlieren, kann dafür der Polizeinotruf 117 gewählt werden. Teilen Sie der Polizei das Aussehen und Verhalten der verdächtigen Person mit und melden Sie verdächtige Beobachtungen lieber einmal zu viel als zu wenig.
Aktuelles
Mai 2024
Öffnungszeiten über Fronleichnam
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Mittwoch, 29. Mai 2024, ab 11.30 Uhr bis und mit Donnerstag (Fronleichnam), 30. Mai 2024, geschlossen.
Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 jeweils von 09.00 – 11.00 Uhr.
Am Freitag, 31. Mai 2024, haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen der Bevölkerung einen erholsamen Feiertag.
Prüfung Jahresrechnung 2023
Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung 2023 der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt) auftragsgemäss geprüft. Die Prüfung erfolgte am 29. April 2024.
Die Finanzkommission nimmt Kenntnis von den Rechnungsabschlüssen 2023, der
Kurzanalyse und der Wertung des Gemeinderates. Es wurde insbesondere die tadellose Führung der Buchhaltung und die Qualität der Belege gelobt. Die Fiko dankt den Behörden von Beinwil (Freiamt), insbesondere der Finanzabteilung und dem Gemeinderat, für die lückenlose Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
Öffnungszeiten über Pfingsten
Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Notfällen, insbesondere Todesfällen, erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 von 9.00 – 11.00 Uhr.
Ab Dienstag, 21. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag.
Trinkwasserkontrolle
Im Rahmen des ordentlichen Kontrollauftrags hat das analytische Laboratorium Bachema AG, Schlieren, am 21. April 2024 aus den beiden Reservoirs „Schürboden“ und „Gableri“ sowie an drei frei zugänglichen Stellen des Versorgungsnetzes der Gemeinde (Unterdorf, Wallenschwil und Winterschwil) Trinkwasserproben entnommen.
Gemäss dem zugestellten Untersuchungsbericht vermochten sämtliche Proben die gesetzlichen Anforderungen einwandfrei zu erfüllen. Die Nitratmessung ergab eine Belastung von 22,7 mg/L NO3. Dieser Wert ist erneut optimal und liegt unter dem angestrebten Qualitätsziel von 25 mg/L NO3. Der zulässige Toleranzwert beträgt 40 mg/L NO3.
Neophyten
Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach 1492 (Entdeckung Amerika) aus fremden Gebieten eingeschleppt wurden. Oft verschwinden solche Arten schnell wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige Arten sind jedoch sehr konkurrenzstark und verbreiten sich übermässig. Solche invasiven Arten verdrängen die einheimischen Pflanzen und verringern die örtliche Biodiversität.
InfoFlora führt im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) eine Liste der aktuellen invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz. Die Liste ist dynamisch, d.h. sie wird laufend angepasst und ergänzt. Sie finden die Liste unter www.infoflora.ch.
Herzlichen Dank, dass Sie die Liste konsultieren und entsprechende Pflanzen entfernen.
Budgetplanung 2025
Der Gemeinderat hat die Vorbereitungen für das Budget 2025 aufgenommen. Weiterhin gilt der Grundsatz zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Gelder. Die Bevölkerung, Vereine und Kommissionen werden ersucht, dem Gemeinderat allfällige Budget-begehren bis spätestens Montag, 20.Juni 2024 einzureichen. Die Anträge sind schriftlich zu formulieren und zu begründen.
Pfingsten
Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Bei Notfällen, insbesondere Todesfällen, erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 von 9.00 – 11.00 Uhr. Ab Dienstag, 21. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Naturlehrpfad entlang dem Burkardsweg
Auf Initiative der Burkards-Kommission wurde der St. Burkard Pilgerweg und der begleitende Naturlehrpfad in den letzten Wochen instand gestellt. Damit erscheint der lehrreiche Wegabschnitt entlang des Weihnachtsbach wieder im alten Glanz. Die Informationstafeln erläutern den Bestand und die typischen Merkmale der vorhandenen Bäume und Sträucher sowie der heimischen Wildtiere, Vögel, Amphibien und Insekten.
Der Gemeinderat dankt allen beteiligten Personen herzlich für ihre geleistete Arbeit und hat die Instandstellung des naturkundlichen Lehrpfades im Rahmen der örtlichen Kulturförderung gerne finanziell unterstützt.
Die Bevölkerung wird eingeladen den Naturlehrpfad zu erkunden und das tolle Ergebnis zu geniessen. Die Einladung für eine geführte Begehung am Samstag, 11. Mai 2024, 17.00 Uhr, wurde bereits in die Haushaltungen verteilt.
Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
Es werden den Stimmberechtigten folgende Traktanden zur Beschlussfassung unterbreitet:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2023
- Genehmigung der Jahresrechnung 2023
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Tanya Ivova Rajchrt
- Genehmigung eines Verpflichtungskredites über CHF 500'000 für die Realisierung einer Brauch- und Trinkwasserleitung für Notsituationen zwischen der Wasserversorgungsgenossenschaft Auw und der Einwohnergemeinde Beinwil (Freiamt)
- Verschiedenes und Informationen
Die Erläuterungen und Anträge zu den einzelnen Traktanden werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Die Einwohnergemeindeversammlung beginnt um 20.00 Uhr und findet in der Aula des Mehrzweckgebäudes statt.
Schwimmbecken füllen
Bitte informieren Sie vor dem Füllen eines Schwimmbeckens den Brunnenmeister Stephan Bucher unter 079 462 70 14. So kann der Wasserverbrauch im Gemeindenetz zuverlässig nachvollzogen und allfällige Störungen / Lecks ausgeschlossen werden.
Prämienverbilligung 2025
Das Informationsblatt für die Prämienverbilligung wurde aktuell in die Haushaltungen verteilt. Die Anmeldung ist ausschliesslich online möglich. Die SVA Aargau sendet potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Anmeldecode für den Onlineantrag zu. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Die Anmeldemöglichkeit für Prämienverbilligung 2025 startet im September 2024 und dauert bis 31. Dezember 2024. Vorher ist noch keine Anmeldung möglich.
Bauherrschaft: Arzner Christian und Hortensia, Brand 21, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Renovation Einfamilienhaus und Sitzplatzverglasung (ohne Profilierung)
Bauplatz: Brand 21
Zone: Wohnzone 2
Parzelle: 32
Weitere Bewilligungen: Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage vom 6. Mai bis 4.Juni 2024 auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Öffnungszeiten über Auffahrt bis St. Burkard-Tag
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Mittwoch, 8. Mai 2024, ab 11.30 Uhr bis und mit Montag, 13. Mai 2024, St. Burkards-Tag, geschlossen.
Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63 jeweils von 9.00 – 11.00 Uhr.
Am Dienstag, 14. Mai 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Feiertage.
St. Burkards-Wochenende
Am Montag, 13. Mai 2024 feiert Beinwil (Freiamt) den St. Burkards-Tag. Bitte beachten Sie, dass der Burkardstag ein lokaler Feiertag in Beinwil (Freiamt) ist. Schule, öffentliche Ämter und viele lokale Gewerbe bleiben geschlossen.
Einige Feierlichkeiten umrahmen das Burkards-Wochenende. Ein Flyer an die Haushalte informierte bereits über das schöne und abwechslungsreiche Programm.
Wir möchten Sie insbesondere darauf aufmerksam machen, dass im Anschluss an die Patroziniumsmesse am Montag, 13. Mai 2024, die Musikgesellschaft Beinwil (Freiamt) aufspielt und die Kirchgemeinde einen Apéro für die gesamte Bevölkerung offeriert.
Leerwohnungszählungen
Per 1. Juni 2024 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2024 nicht belegt aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.
April 2024
Änderung der Hundeverordnung
Seit dem 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Die Hundetaxe beträgt unverändert Fr. 120.00. Neu wird sie nur noch einmal pro Jahr mit Stichtag 1. Mai 2024 erhoben. Wie bis anhin erhalten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die per 1. Mai registriert sind, eine Rechnung. Für Hunde, die unter dem Jahr angeschafft werden, muss keine Taxe mehr bezahlt werden. Auch Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen unter dem Jahr keine Hundetaxe mehr bezahlen. Die halbe Taxe ab November wird abgeschafft, im Gegenzug erhalten Hundehalterinnen und Hundehalter auch keine Rückerstattung mehr bei der Aufgabe der Hundehaltung. Unverändert bleibt, dass die Anschaffung eines Hundes oder die Aufgabe der Hundehaltung den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen gemeldet werden muss.
Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Hundekontrolle im Überblick:
- Alle Hunde (auch diejenigen aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.
- Zuziehende aus anderen Kantonen / aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
- Halbe Taxen entfallen - es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt – Taxen werden per 1. Mai jedes Jahres fällig, unterjährige Zu- / Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
- Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit.
- Auch Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben sind neu taxbefreit.
- Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.
Verrechnung Hundetaxe 2024
Die Rechnungen für die Hundetaxen 2024 werden Ende April/Anfangs Mai 2024 an alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Beinwil (Freiamt) versandt. Wir bitten die Hundehalter/innen, allfällige Mutationen wie Neuanschaffung eines Hundes, Halteränderung, Adressänderung oder Tod eines Hundes schnellstmöglich in der nationalen Datenbank zur Registrierung von Hunden „Amicus“ vorzunehmen, um falsche Rechnungsstellungen zu vermeiden.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben bewilligt:
- Villiger Josef, Wiggwilerstrasse 10, 5637 Beinwil (Freiamt)
Photovoltaikanlage (Aufdachanlage), Wiggwilerstrasse 10
Einsatz während Amphibienwanderung
Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grad über der Nullgrad-Grenze liegen, beginnen verschiedene Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) ihre Laichplätze aufzusuchen. Die in der Schweiz gefährdeten Amphibienarten legen auf ihrem Weg vom Winterquartier zum Laichgewässer Strecken von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern zurück. Dabei sind sie oft gezwungen, Wege und Strassen zu überqueren. Da die Tiere in der Nacht meist in grossen Zügen unterwegs sind, werden sie von den Fahrzeugen in Massen überrollt, was den Fortbestand der gesamtschweizerisch geschützten Tiere weiter gefährdet.
Jedes Jahr werden in der Schweiz von Amphibien-Freunden, SchülerInnen und weiteren fleissigen HelferInnen über hunderttausend Amphibien über die Strasse getragen. In Winterschwil übernimmt diese Aufgabe ein Team unter der Leitung von Sepp Moos.
Der Gemeinderat dankt Sepp Moos und seinem Team herzlich für seinen Einsatz für die Amphibien.
Bauherrschaft: Arnold Ernst und Nadia, Steinmatt 3, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: Bauherrschaft
Bauobjekt: Neubau Schwimmbad
Bauplatz: Steinmatt 3
Zone: Dorfzone
Parzelle: 966
Öffentliche Auflage vom 15. April bis 14. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Gemeindenachrichten vom Freitag, 12. April 2024
Leerwohnungszählungen
Per 1. Juni 2024 findet die jährliche Leerwohnungszählung statt. Dabei werden Wohnungen und Einfamilienhäuser erfasst, welche per 1. Juni 2024 nicht belegt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Die Hauseigentümer werden gebeten, bis zum 31. Mai 2024 der Gemeindekanzlei (056 668 18 60 oder gemeindekanzlei@beinwil.ch) leerstehende Wohnungen bzw. Häuser zu melden. Besten Dank für Ihre aktive Mithilfe.
Sprechstunde mit dem Gemeindeammann
Um Anliegen und Anregungen aus der Bevölkerung direkt entgegennehmen zu können und den Austausch mit der Bevölkerung zu fördern, steht Ihnen Gemeindeammann Stefan Zemp am Donnerstag, 2. Mai 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr für persönliche Gespräche im Gemeindehaus zur Verfügung. Um Wartezeiten möglichst zu verhindern, ist eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis am 30. April 2024 (Tel. 056 668 18 60; Gemeindekanzlei@beinwil.ch) erwünscht.
Am 7. Mai 2024 findet die Abgeordnetenversammlung der Kreisbezirksschule Muri statt.
Unter folgenden Link finden Sie die Unterlagen zur Abgeordnetenversammlung.
Abweisung Baugesuch
Der Gemeinderat hat nach Abwicklung des ordentlichen Verfahrens folgendes Bauvorhaben abgewiesen:
- Wolfisberg Markus, Weidhofstrasse 23, 5634 Merenschwand
Folientunnel für Gemüsebau, Unterstand mit Werkzeug- und Waschplatz für Gemüse-Selbsterntefeld, Wallenschwil
Einführung Tempo 30-Zone in Winterschwil – öffentliche Auflage
Im Rahmen der Mitwirkung zum kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) wurde ein Begehren für eine Tempo 30-Zone im Weiler Winterschwil eingegeben. Der Gemeinderat ist auf dieses Begehren eingetreten, nachdem auf Bürgerinitiative hin eine überwiegende Mehrheit an Einwohnern von Winterschwil ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Projekt gegeben hat. Der Gemeinderat hat eine Studie in Auftrag gegeben, die unter anderem eine Situationsanalyse, eine Verkehrserhebung und ein Massnahmenkonzept beinhaltete.
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) sowie dem Konzept-Bericht Weiler Winterschwil werden folgende Verkehrsmassnahmen verfügt:
- Einführung Tempo 30-Zone auf bestehenden Gemeindestrassen
- Signalisationsschilder Anfang / Ende Zone 30 bei Ortseingang bzw. Ortsende (kombiniert mit best. Hinweissignalen)
- Bodenmarkierungen: „Zone 30“, Rechtsvortritt bei Einzweiger Winterschwilerstrasse sowie Führungslinien bei größeren Ausfahrten von Privatparzellen
Die Unterlagen zur Einführung der Tempo-30-Zone (Konzeptbericht mit Signalisations- und Markierungsplan 1:500 vom 18. März 2024) können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Einsprachen gegen diese Verkehrsmassnahmen sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
Verkehrsbeschränkung Fahrverbot Verbindungsstrasse Winterschwil-Brunnwil
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
- Verbot für Motorwagen und Motorräder auf den Wegparzellen Nr. 658 und 659 (Verbindung Strasse „Winterschwil“ und „Brunnwil“), Land- und Forstwirtschaft gestattet
Die Planunterlagen können auf der Gemeindekanzlei während der Auflagefrist vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 schriftlich zu den regulären Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung ist innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Beinwil (Freiamt) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Auf Einsprachen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach der erfolgten Signalisation rechtskräftig.
5-jähriges Arbeitsjubiläum Jenny Strebel-Rey
Jenny Strebel-Rey konnte am 1. April 2024 ihr 5-jähriges Arbeitsjubiläum bei der Gemeinde Beinwil (Freiamt) feiern. Wir danken Jenny für ihren unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Beinwil (Freiamt) und ihre fröhliche Art die sowohl dem Team wie auch der Bevölkerung immer wieder ein Lächeln ins Gesicht zaubert.
März 2024
Bäume und Sträucher jetzt schneiden – Frühlingsschnitt
Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden bitten wir Grundstückbesitzer und Mieter die Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass keine Äste in Strassen, Trottoirs und Fusswege hineinragen oder Signalisationen verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.
Wir bitten alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein und danken Ihnen für den Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Bewilligter Einzelanlass
Suppenzmittag
Samstag, 23. März 2024, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Ortsangabe: Unterkellerung Beinwil
Veranstalter: Kath. Pfarrei St. Burkard Beinwil
Öffnungszeiten über Ostern
Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 28. März 2024, ab 17.30 Uhr bis und mit Montag, 1. April 2024, geschlossen. Am Dienstag, 2. April 2024 haben wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.
Bei Todesfällen erreichen Sie uns auf der Pikettnummer 056 668 23 63.
Wir wünschen der Bevölkerung erholsame Osterfeiertage.
Kehrichtabfuhr am Karfreitag - Verschiebung des Termins
Die ordentliche Kehrichtabfuhr vom Freitag, 29. März 2024 wird infolge des Feiertags „Karfreitag“ auf Donnerstag, 28. März 2024 vorverschoben.
Das Sammelgut ist bis spätestens 08.00 Uhr zur Abfuhr bereit zu stellen. Gefahren wird die Route 2, d.h. Beinwil/Dorf-Brunnwil-Horben-Wiggwil.
Wahl von Gemeinderat Jürg Barmettler in den Vorstand Repla Oberes Freiamt
Gemeinderat Jürg Barmettler wurde an der Abgeordnetenversammlung der Repla Oberes Freiamt als Vorstandsmitglied für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 gewählt. Wir gratulieren ihm zu dieser Wahl.
Information über Stand des Projektes Mehrzweckgebäude
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 haben die Stimmberechtigen dem Projektierungskredit zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Mehrzweckgebäude zugestimmt.
Der Firma Stöckli & Partner Baumanagement, Merenschwand, und als Subplaner der Walter Zimmermann Architekten AG, Luzern, wurde der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erteilt. Der Gemeinderat hat sich in der Zwischenzeit intensiv mit der Bedarfsanalyse beschäftigt. Den Beinwiler Dorfvereinen und der Schule wurde die Möglichkeit gegeben, ihre Bedürfnisse betreffend Raumbedarf, Infrastruktur etc. für Proben und Trainings sowie kulturelle Anlässe anzumelden. Diese werden nun zusammen mit den gemeindeeigenen Bedürfnissen konsolidiert und dem Planungsbüro zur Einbindung in die Machbarkeitsstudie übermittelt.
Sollten noch spezifische Anregungen aus der Bevölkerung bestehen, wäre jetzt der Zeitpunkt, diese über «Email Gemeindekanzlei» anzumelden.
Bauherrschaft: Gloor Christoph und Sandra, Rösslimattweg 2b, 5637 Beinwil (Freiamt)
Projektverfasser: TS Elektro AG, Schlattwäldli 2, 6331 Hünenberg
Bauobjekt: PV-Aufdachanlage (ohne Profilierung)
Bauplatz: Rösslimattweg 2b
Zone: Dorfzone
Parzelle: 867
Öffentliche Auflage vom 18. März bis 16. April 2024 auf der Gemeindekanzlei.
Einwendungen sind innert dieser Frist schriftlich mit Begründung und Antrag dem Gemeinderat einzureichen. Auf eine Einsprache, die den Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.